Hautbelastung
an Feuchtearbeitsplätzen |
Risiko: Feuchtigkeit
durch Wasser oder Schweiß
Arbeiten mit Wasser belastet
die Haut stark, nicht um sonst müssen viele Auszubildende im Frisörhandwerk
ihre Lehre abbrechen die Erfahrungen der zuständigen Berufsgenossenschaft
zeigt, daß der intensive Kontakt mit Wasser mehr zu den Allergien
beiträgt als beispielsweise der Umgang mit Chemikalien.
Auch in anderen Berufen
bedeuted der Umgang mit Wasser ein nicht zu unterschätzendes Risiko
- so fiel uns bei einer Untersuchung in einem Bereich, in dem Holzleisten
furniert wurden (siehe Foto), eine Belastung mit Dermatosen an den Händen
der Mitarbeiterinnen auf, die nicht allein auf die Chemikalien (Kaoritleim,
Hypochlorit) zurück geführt werden konnten. |
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Neben den klassischen Feuchtearbeitsplätzen,
spielen heute Arbeitsplätze an denen flüssigkeitsdichte Handschuhe
getragen werden müssen eine immer größere Rolle, so litten
Mitarbeiterinnen, die in der Platinenbestückung arbeiten überdurchschnittlich
an Dermatosen zwischen den Fingern. |
Ursachen für
Dermatosen |
Ständiger Kontakt mit
Wasser führt zur Quellung und damit verbundene Auflockerung der Oberhaut,
stört die natürlichen Abwehrmechanismen und leichtert das Eindringen
von Chemikalien und Keimen. In der TRGS 531 wird dazu ausgeführt:
"Durch die Beeinträchtigung
der Barrierefunktion kommt es zur stärkeren Einwirkung von äußeren
Stoffen und zum Verlust körpereigener Stoffe wie Wasser und/oder Elektrolyte
(transepidermaler Wasserverlust). Es entsteht ein Abnutzungsekzem (klinisches
Bild: Rötung, Trockenheit, Schuppung, Einrisse, Juckreiz), das bei
weiterer Einwirkung der Noxen und mangelndem Hautschutz (spezieller Hautschutz,
Hautreinigung, Hautpflege) in ein chronisches Ekzem übergehen kann.
Darüber hinaus können potentielle Allergene leichter in die Haut
eindringen und zu Sensibilisierungen führen. Die Entstehung von allergischen
Kontaktekzemen kann durch das Abnutzungsekzem gefördert werden. Gefährdet
sind Berufsgruppen wie Reinigungspersonal, Friseure, Pflegeberufe, Köche/Küchenhilfen,
Lebensmittelhersteller, Metallberufe."
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Gesetze und Regelwerke |
-
Arbeitsschutzgesetz (§
1 bis 7, § 9 bis 13, § 15 bis 17)
-
Chemikaliengesetz (§ 19
und § 26)
-
Gefahrstoff-Verordnung (insbesondere
die §§ 16 bis 20)
-
TRGS 531 (Ausgabe: September
1996) - "Gefährdung der Haut für durch Arbeiten im feuchten Milieu
(Feuchtarbeit)" - dieses Regelwerk ist anzuwenden, wenn Mitarbeiter:
-
"einen erheblichen Teil ihrer
Arbeitszeit d.h. regelmäßig täglich mehr als ca. ¼
der Schichtdauer (ca. 2 Stunden) mit ihren Händen Arbeiten im feuchten
Milieu ausführen oder
-
einen entsprechenden Zeitraum
feuchtigkeitsdichte Schutzhandschuhe tragen oder
-
häufig bzw. intensiv
ihre Hände reinigen müssen,"
Diese Regel gilt unabhängig
davon, ob Umgang mit Stoffen oder Zubereitungen besteht, die nach dem Chemikaliengesetz
(§ 3a ChemG) eingestuft werden müssen oder nicht."
-
Daneben sind die einschlägigen
Vorschriften und Merkblätter der Unfallversicherer zu beachten
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Maßnahmen |
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Gefährdungsbeurteilung
Der Unternehmer bzw. die
Person die den Unternehmer gegenüber dem Mitarbeiter vertritt - z.B.
Abteilungsleiter oder Meister - muß die mit der Arbeit verbundene
gesundheitliche Belastung beurteilen, hierzu ist i.d.R. eine Gefährdungsanalyse
notwendig. Eine Wechselwirkung mit anderen belastenden Faktoren ist zu
berücksichtigen.
-
Technische Schutzmaßnahmen
Der Arbeitsplatz und die
Arbeitsaufgabe sind so zu gestalten, das eine gesundheitliche Belastung
minimiert wird, hierzu gehört:
-
Eine Ersatzstoffprüfung,
d.h. bei eventuell mit eingesetzten Chemikalien sind solche zuwählen,
die minimale negative Effekte auf die Gesundheit haben (Beachtung der TRGS
440 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen durch Gefahrstoffe
am Arbeitsplatz: Ermitteln von Gefahrstoffen und Methoden zur Ersatzstoffprüfung")
-
Eine gute Auswahl der eingesetzten
Technologie (Beachtung der TRGS 300 "Sicherheitstechnik")
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Organisatorische Schutzmaßnahmen
Planung des Arbeitskräfteeinsatzes
und der Arbeitsdurchführung, z.B. Wechsel zwischen Feuchtearbeit und
"trockener" Arbeit, Vorsorgeuntersuchungen etc.
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Persönliche Schutzmaßnahmen
Zu den persönlichen
Schutzmaßnahmen gehören z.B.: Schutzhandschuhe, Hautpflege und
Vorsorgeuntersuchung
-
Unterweisung
Die Arbeitnehmer sind arbeitsplatz
und tätigkeitsbezogen anhand einer Betriebsanweisung zu Unterweisen
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Betriebsanweisung |
In der Betriebsanweisung
müssen folgende Themen behandelt werden:
-
Gefährdende Tätigkeit
-
Gefahren für Mensch und
Umwelt
-
Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
-
Verhalten im Gefahrfall/bei
Erkrankung
-
Erste Hilfe
-
Sachgerechte Entsorgung
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